An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat den Notenaustausch zwischen der Schweiz und Italien über den Wechsel des zollrechtlichen Status der italienischen Enklave Campione d’Italia genehmigt.

Auf Antrag Italiens haben die zuständigen EU-Behörden die entsprechenden Rechtsvorschriften dahin gehend geändert, dass Campione d’Italia ab 1. Januar 2020 ins Zollgebiet der EU eingegliedert wird, aber weiterhin ausserhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie über das Mehrwertsteuersystem liegen soll.

Der Notenaustausch bestätigt damit die Einführung einer dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem (MWST) entsprechenden lokalen Verbrauchssteuer in Campione d’Italia, womit im betroffenen Grenzgebiet allfällige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können.

Die Gemeinde wurde 2018 zahlungsunfähig und hat bis zum 30. November 2019 Schulden in der Höhe von rund fünf Millionen Franken angehäuft. Im Notenaustausch anerkennt Italien die Schuldenlage.

Die Vereinbarung betont gleichzeitig, wie wichtig die Weiterführung bestimmter grundlegender Dienstleistungen durch Schweizer Unternehmen und Einrichtungen für Campione d’Italia ist. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen wie Abfallverbrennung in der Schweiz, Abwasserreinigung und Telefonie sowie die befristete Gültigkeit von Schweizer Führerausweisen für Einwohnerinnen und Einwohner von Campione d’Italia.

Durch die Änderung des zollrechtlichen Status von Campione d’Italia entsteht ein neuer Grenzübergang (mit erleichterter Zollabfertigung) zwischen der Schweiz und Italien.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.