Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 23. Dezember 2019 das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert. Das Kreisschreiben Nr. 29b tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Mit Annahme der Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 19. Mai 2019 wurden die steuerfreie Rückzahlung sowie die Verwendung von Reserven aus Kapitaleinlagen bei einer direkten Teilliquidation von in der Schweiz kotierten juristischen Personen eingeschränkt. Die neuen Bestimmungen zum Kapitaleinlageprinzip im DBG und im VStG treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Ebenfalls per 1. Januar 2020 tritt das Kreisschreiben Nr. 29b in Kraft, es ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Das Kreisschreiben Nr. 29b ist hier abrufbar. Die Übersicht über alle Kreisschreiben ist hier verfügbar.