Der Bundesrat hat am 27. November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet. Er erfüllt damit eine vom Parlament überwiesene Motion, die mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen aufgrund der COVID-Pandemie begründet wurde (vgl. unseren Beitrag vom 1. Juli 2023).

Der Bundesrat hat im September 2024 entschieden, dass die Bereinigung des Bundeshaushaltes grossmehrheitlich ausgabenseitig erfolgen soll. Neue Vorlagen, die Mindereinnahmen oder Mehrausgaben mit sich bringen, sollen deswegen auf ihre Priorität geprüft und im Falle einer Umsetzung gegenfinanziert werden. Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat darauf, dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage zu beantragen. Die Frage der Verlustverrechnung und ihre Bedeutung für die Standortattraktivität sollen jedoch in den Bericht zum Postulat 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» einfliessen.

Damit die Verluste in den Corona-Jahren (ab dem Steuerjahr 2020) zum Tragen kommen könnten, müssten die Anpassungen im DBG und StHG per 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Die ganze Medienmitteilung sind hier abrufbar, die Botschaft hier.