Am 12. Mai 2021 beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung, Schweizergardisten für die Dauer ihres Einsatzes in Vatikanstadt von der Wehrpflichtersatzabgabe nicht auszunehmen.

Damit folgt der Bundesrat nicht dem Gesetztesentwurf der sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N). Eine Ausnahmeregelung würde sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ersatzpflichtigen missachten als auch das Diskriminierungsverbot anderer Konfessionen verletzen. Zuletzt gelten die Schweizergardisten nicht als Militär, sondern als Polizeidienst für einen fremden Staat, womit sie keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung ausüben.

Die Stellungnahme des Bundesrates ist hier abrufbar, die ganze Medienmitteilung ist hier verfügbar.