Der Bundesrat hat am 20.11.2024 beschlossen, die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) auf Grund des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) anzupassen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer.

Um die IIR in der Schweiz per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen, muss die Mindestbesteuerungsverordnung entsprechend angepasst werden.

Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar, die Verordnung hier, die Erläuterungen zur Änderung der Verordnung hier.