Am 11. Mai 2023 hat die ESTV mitgeteilt, dass bei der Denominierung des Aktien- oder Stammkapitals in Britische Pfund, Euro, US-Dollar oder Yen für die Umrechnung in Schweizer Franken die Devisenkurse (Verkauf) des BAZG zu verwenden sind.
Für den steuerbaren Reingewinn ist der durchschnittliche Devisenkurs der Steuerperiode zu nehmen, wobei bei unterjähriger Steuerpflicht der durchschnittliche Kurs der Dauer der unterjährigen Steuerperiode gilt. Für das steuerbare Eigenkapital ist immer der Devisenkurs am Ende der Steuerperiode heranzuziehen, auch bei unterjähriger Steuerpflicht.Weitere Informationen sind hier abrufbar.