Die Schweiz und Kosovo haben am 26. Mai 2017 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.
Gemäss einer Medienmitteilung vom 26. Mai 2017 enthält das DBA zwischen der Schweiz und Kosovo eine Missbrauchsklausel die den Empfehlungen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts der OECD und G20 entspricht sowie eine Schiedsklausel und eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
- Dividenden werden generell zu max. 15% und Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu max. 5% an der Quelle besteuert. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn die nutzungsberechtigte Person eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die während einer Dauer von 365 Tagen unmittelbar mindestens 25% des Kapitals an der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält. Für Zwecke der Berechnung dieser Dauer werden Besitzänderungen, die unmittelbar aus einer Fusion, einer Spaltung oder einer Umwandelung der beteiligten Gesellschaften resultieren, nicht berücksichtigt.
- Zinsen werden zu höchstens 5% an der Quelle besteuert.
- Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat der nutzungsberechtigten Person besteuert.
Das unterzeichnete Abkommen ist hier abrufbar und muss noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.