Der Bundesrat hat am 9. Mai 2018 beschlossen, dass die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöht werden sollen. Die Botschaft wurde ans Parlament überwiesen.
Der Gesetzestext sieht vor, dass Eltern künftig die Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal CHF 25‘000 pro Jahr und Kind bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen abziehen können. Derzeit liegt der Betrag bei CHF 10‘100 (Art. 33 Abs. 3 DBG).
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat zusätzlich vorgeschlagen, dass die Kantone mindestens einen Abzug von CHF 10‘000 gewähren müssen. Dagegen ergab sich in der Vernehmlassung Widerstand (Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten), weshalb der Bundesrat nun darauf verzichtet (vgl. zur Vernehmlassungsvorlage unseren Beitrag vom 5. April 2017).
Kurzfristig führt diese Änderung bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund CHF 10 Mio., wovon die Kantone CHF 1,7 Mio. (17%) zu tragen hätten.
Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative, die zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Mütter. Kurz- bis mittelfristig ist mit einer Zunahme um schätzungsweise 2‘500 Vollzeitstellen zu rechnen. Auf längere Sicht ist davon auszugehen, dass sich diese Massnahme aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanzieren wird.
Die folgenden Dokumente wurden publiziert:
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