Der Bundesrat hat am 3. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, wonach der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz gestärkt und eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden soll.
Der Bundesrat schlägt vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Damit können Konzerne ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse ihre Anleihen aus der Schweiz begeben. Technisch erfolgt diese Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sog. Zahlstellenprinzip. Als Begleitmassnahme soll zudem die Umsatzabgabe auf inländische Anleihen aufgehoben werden. Eine Sicherungslücke bei natürlichen Personen im Inland wird geschlossen, indem Erträge aus ausländischen Zinsanlagen der Verrechnungssteuer unterstellt werden.
Die neue Verrechnungssteuer führt einmalig zu Mindereinnahmen von ca. CHF 750 Millionen. Statische Mehreinnahmen von ca. CHF 35 Millionen ergeben sich aufgrund der Schliessung der Lücke. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen führt zu Mindereinnahmen von ca. 50 Millionen beim Bund. Dynamisch betrachtet führt die Reform aber zu Mehreinnahmen, da Anleihensemissionen aus der Schweiz heraus erfolgen werden.
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