Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung von Leibrenten flexibel den Anlagebedingungen anzupassen.
Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 24. November 2021 werden Leibrenten im aktuellen Zinsumfeld zu hoch besteuert. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung flexibel den Anlagebedingungen anzupassen.
Bei Leibrenten wird ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert, wodurch im aktuellen Zinsumfeld eine Überbesteuerung entsteht. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll der steuerbare Ertragsanteil der Leibrenten flexibilisiert werden. Künftig soll bei Leibrentenversicherungen der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung mit einer Formel in Abhängigkeit des Höchstzinssatzes der FINMA berechnet werden. Allfällige Überschussleistungen sollen zu 70% steuerbar sein. Bei Leibrenten und Verpfründungen soll der steuerbare Ertragsanteil neu in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt werden.
Die Botschaft über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen geht nun ans Parlament.
Weitere Informationen und Unterlagen sind hier abrufbar.