Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. August 2018 entschieden, auf eine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten zu verzichten.
Die Vorlage wurde längere Zeit zurückgestellt, da die Revision des Steuerstrafrechts abgewartet werden sollte (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Februar 2013). Ende 2017 wurde definitiv auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet (vgl. unseren Beitrag vom 17. Dezember 2017). Der Bundesrat erachtet namentlich den Aufwand für die Revision im Vergleich zum Ertrag als unverhältnismässig. Aufgrund der bestehenden Regeln zum Amtshilfeverfahren und des Automatischen Informationsaustausches (AIA) sei davon auszugehen, dass eher wenige Rechtshilfeersuchen in Fiskalsachen an die Schweiz gestellt werden würden.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.