Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet.
Die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung konkretisiert die im Zuge der Energiestrategie 2050 beschlossenen neuen Abzüge für Hausbesitzer bei der direkten Bundessteuer.
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang die folgenden Dokumente publiziert:
Die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.