Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung eine Teilrevision der MWSTV verabschiedet.

Die Änderungen betreffen die Bereiche Plattformbesteuerung, jährliche Abrechnung, Subventionen und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen.

Weiter enthält sie von der Teilrevision unabhängige Anpassungen, insb. betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, Gruppenbesteuerung und Ausweitung der Portalpflicht.

Die teilrevidierte MWSTV tritt gleichzeitig mit dem geänderten MWSTG auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Gewisse wenige Bestimmungen treten erst auf 1. Januar 2027 in Kraft.

Weitere Informationen sind hier abrufbar und die Erläuterungen der Änderung der MWSTV hier.