Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.
Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant. Der Bundesrat erwartet durch die Individualbesteuerung eine Entlastung Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer sowie entsprechende Mindereinnahmen von CHF 1 Mrd.
Mit Mehrbelastungen ist vor allem bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen zu rechnen. In der Vernehmlassungsvorlage soll eine Variante mit und eine ohne Massnahmen zur Dämpfung dieser Effekte unterbreitet werden. Entlastungsmassnahmen sind sodann für Steuerpflichtige mit Kindern geplant (auch Alleinerziehende/Alleinstehende).
Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Auswirkungen auf Kantons- und Gemeindeebene hängen von der konkreten Umsetzung ab.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.