Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaften zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain und zum Änderungsprotokoll des DBA mit Kuwait verabschiedet.
- Das neue DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Bahrain enthält u.a. eine Amtshilfebestimmung gemäss dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen und setzt auch die Mindeststandards gemäss dem BEPS-Projekt um (u.a. in Form einer Missbrauchsbestimmung).
- Das Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Kuwait enthält wesentliche Teile der Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen und verbessert durch eine Schiedsklausel den Streitbeilegungsmechanismus.
Bevor das DBA und das Änderungsprotokoll in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.
Die Botschaften, das DBA mit Bahrain, das Änderungsprotokoll zum DBA mit Kuwait und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.