Der Bundesrat hat am 18. April 2018 die Botschaften zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ecuador sowie zu einem neuen DBA mit Sambia verabschiedet.
Das Änderungsprotokoll zum aktuellen DBA mit Ecuador auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen führt eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard ein.
Das neue DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Sambia ersetzt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 1954, das bisher auf die Schweiz und Sambia Anwendung fand. Das neue DBA mit Sambia trägt den Entwicklungen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung und sieht namentlich eine Missbrauchsklausel, eine Schiedsklausel und eine Amtshilfeklausel vor.
Die Medienmitteilung sowie sämtliche Dokumente sind hier abrufbar.