Am 11. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein, Malta und Zypern verabschiedet. Die Protokolle setzen die DBA-Mindeststandards um.
Neu wurden Klauseln zur missbräuchlichen Abkommensinanspruchnahme sowie zum Verständigungsverfahren eingeführt.
Neu wurden Klauseln zur missbräuchlichen Abkommensinanspruchnahme sowie zum Verständigungsverfahren eingeführt:
- Botschaft zum Änderungsprotokoll mit Liechtenstein
- Änderungsprotokoll mit Liechtenstein
- Bundesbeschluss zum DBA mit Liechtenstein
- Botschaft zum Änderungsprotokoll mit Malta
- Änderungsprotokoll zum DBA mit Malta
- Bundesbeschluss zum DBA mit Malta
- Botschaft zum Änderungsprotokoll mit Zypern
- Änderungsprotokoll mit Zypern
- Bundesbeschluss zum DBA mit Zypern
Die Inkrafttretung hängt ab von der Genehmigung der gesetzgebenden Organen der betreffenden Ländern.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar