Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet.
Gemäss der Medienmitteilung vom 21. Januar 2018 entspricht die Botschaft den Eckwerten, die der Bundesrat bereits am 31. Januar 2018 festgelegt hatte (vgl. unseren Beitrag vom 31. Januar 2018).
Die Botschaft sieht neben der Abschaffung der kantonalen Statusgesellschaften, die Implementierung neuer und international akzeptierter Sonderregelungen vor. Zudem soll den Kantonen der finanzpolitischer Spielraum verschafft werden, um bei Bedarf die kantonalen Gewinnsteuern senken zu können. Hierzu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21.2% erhöht werden; damit wird auch der wichtigsten Forderung der Kantone und Gemeinden Rechnung getragen (vgl. diesbezüglich unsere Beiträge vom 9. Juni 2017, 25. Juni 2017, 6. September 2017 und 10. September 2017).
Die nachfolgende Auflistung (gemäss Botschaft zum Steuergesetz über die SV 17) gibt einen Überblick über die zentralen Massnahmen:
- Aufhebung der Regelungen für Statusgesellschaften;
- obligatorische Einführung einer Patentbox auf kantonaler Ebene;
- fakultative Einführung zusätzlicher Abzüge für Forschung und Entwicklung (F&E) auf kantonaler Ebene;
- Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21.2%;
- Berücksichtigung der Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kantonsanteils;
- Anpassungen im Finanzausgleich (neue Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenausgleich und Einführung temporärer Ergänzungsbeiträge);
- Einführung einer Entlastungsbegrenzung bei der Gewinnsteuer, die für die Kantone verbindlich vorsieht, dass ein Unternehmen mindestens 30% des steuerbaren Gewinns (den es ohne Anwendung der Sonderregelungen ausgewiesen hätte) versteuern muss;
- Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Bund auf 70%, bei den Kantonen auf mindestens 70%;
- Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen um 30 Franken.
Im Idealfall kann das Parlament die SV17 bereits in der Herbstsession 2018 verabschieden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten die ersten Massnahmen bereits Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.
Verabschiedet und publiziert wurden die folgenden Dokumente:
Alle Unterlagen sowie die entsprechende Medienmitteilung sind hier abrufbar.