Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet.
Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Zwischen den beiden Entscheiden überwies das Parlament die Motion Flückiger-Bäni, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer für alle Haushalte und Unternehmen verlangt. Damit alle Haushalte von einer pauschalen Rückerstattung profitieren können, ohne dass sie ein Rückzahlungsgesuch gestellt haben, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
In seiner Botschaft für das neue Gesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen sieht der Bundesrat vor, maximal 185 Millionen Franken zurückzuzahlen. Aufgrund einer aktuellen Schätzung beträgt die Anzahl der berechtigten Haushalte voraussichtlich 3,7 Millionen. Die Vergütung beträgt 50 Franken pro Haushalt. Die Haushalte brauchen für die Rückerstattung nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, sich mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer für eine einfache und effiziente Lösung entschieden zu haben. Die Lösung wurde in der Vernehmlassung begrüsst.
Entgegen der überwiesenen Motion Flückiger-Bäni ist aus Sicht des Bundesrates für die Unternehmen eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten Unternehmen konnten gemäss Bundesrat die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen.
Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 erfolgen.
Die Medienmitteilung des Bundesrates ist hier abrufbar.