Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative) und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung.
Alle Personen sollen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert werden. Die Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt, wie es heute bereits bei unverheirateten Paaren erfolgt. Der Kinderabzug wird auf Stufe der direkten Bundessteuer von CHF 6'700 auf CHF 12'000 angehoben und zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt. Für tiefe und mittlere Einkommen werden die Steuersätze abgesenkt.
Bis zum 08. März 2025 hat das Parlament Zeit, eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksinitiative abzugeben. Die Frist kann um ein Jahr verlängert werden, wenn ein Rat vorher einen Beschluss zum indirekten Gegenvorschlag gefasst hat.
Der Bundesbeschluss ist hier, die Botschaft hier und der Entwurf zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung hier abrufbar.