Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet. Diese sieht neu die Besteuerung von Flüssigkeiten vor, die in E-Zigaretten konsumiert werden.
Die Medienmitteilung sowie die weiterführenden Unterlagen sind hier abrufbar.