Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaft zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung verabschiedet. Damit beantragt er die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Die Vorlage führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund CHF 1.15 Mia.
Der Bundesrat beantragt in seiner am 21. März 2018 verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die im geltenden Recht bestehende Mehrbelastung bestimmter Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und zahlreicher Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen aufgehoben werden.
Der Entwurf zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) sieht neu ein Model vor, wonach die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnet. In einem zweiten Schritt ermittelt sie eine alternative Steuerbelastung, die sich an die Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Das Ehepaar schuldet bei diesem Modell den tieferen der beiden Beträge. Im Ergebnis ist die alternative Steuerberechnung eine Tarifkorrektur, die gezielt eine allfällige Benachteiligung von Ehepaaren bei der Steuerberechnung aufhebt. Damit werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesgerichts zur Ehepaarbesteuerung umgesetzt. Das Modell wirkt sich einerseits sehr gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe aus. Andererseits wird mit der Einführung eines Einverdienerabzugs dafür gesorgt, dass die Differenz zwischen den Steuerbelastungen von Ein- und Zweiverdienerehepaaren nicht zu gross wird.
Bei der direkten Bundessteuer soll zudem neu für unverheiratete Paare mit Kindern anstelle des bisher herangezogenen Verheiratetentarifs stets der Grundtarif zur Anwendung kommen. Da dies jedoch die steuerliche Belastung für alleinerziehende Personen erhöhen würde, sollen aus sozialpolitischen Gründen zudem die Mehrbelastungen für alleinerziehende Personen mit einem neuen Sozialabzug kompensiert werden. Für Konkubinatspaare mit Kindern führt die neue Lösung in Abhängigkeit des Einkommens zu einer höheren Steuerbelastung.
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu geschätzten jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer in der Höhe von rund CHF 1.15 Mia. Davon entfallen 83% (rund CHF 950 Mio.) auf den Bund und 17% (rund CHF 200 Mio.) auf die Kantone. Vom Total der Mindereinnahmen entfallen rund CHF 700 Mio. auf die Zweiverdienerehepaare, rund CHF 300 Mio. auf die Rentnerehepaare und rund CHF 150 Mio. auf die Einverdienerehepaare. Da die alternative Steuerberechnung nur auf Bundesebene umgesetzt wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Da 2012 zum Modell der alternativen Steuerberechnung bereits eine Vernehmlassung durchgeführt wurde und aus einer zusätzlichen Konsultation keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, hat der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet.
Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. März 2018 ist hier abrufbar.