Der Bundesrat hat am 24. September 2021 in seiner Sitzung die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet.
Vorgesehen sind namentlich die folgenden Neuerungen:
- Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig (inkl. Durchsetzungsmechanismen).
- Befreiung ausländischer Tour Operators von der Steuerpflicht, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.
- Reduzierter Steuersatz bei Produkten der Monatshygiene.
- Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt.
- Neue Steuerausnahme für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung in Zusammenhang mit Heilbehandlungen.
- KMU können künftig die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen.
- Möglichkeit für die ESTV, ausländische Unternehmen von der Pflicht zu befreien, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
- Generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
Die Botschaft ist hier abrufbar.