Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum DBA mit Frankreich verabschiedet.
Bei grenzüberschreitende Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der jährlichen Arbeitszeit sieht das Zusatzabkommen vor, dass Vergütungen im Zusammenhang mit Telearbeit in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Arbeitgebende befindet. Weiter sieht das Abkommen vor, dass der Staat des Arbeitgebenden dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmenden 40% der Steuern überweist, die er auf den Vergütungen aus Telearbeit im Wohnsitzstaat erhoben hat. Um die Anwendung der neuen Regeln zu gewährleisten, ist ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten vorgesehen.
Die Botschaft ist hier abrufbar und das Zusatzabkommen hier.
Die vollständige Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen ist hier abrufbar.