Der Bundesrat hat am 15. November 2017 die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Kosovo auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verabschiedet.
Wie der Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. November 2017 zu entnehmen ist, wurde seitens des Bundesrates die Botschaft zu einem DBA zwischen der Schweiz und Kosovo verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.
Das DBA trägt den Entwicklungen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht insbesondere eine Missbrauchsklausel und eine Schiedsklausel vor. Da das kosovarische Recht keine Vermögenssteuer kennt, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen nur für die Steuern vom Einkommen. Das Abkommen enthält überdies eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Medienmitteilung sowie sämtliche Dokumente sind hier abrufbar.