Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet.
Die Schweiz hatte das BEPS-Übereinkommen am 7. Juni 2017 unterzeichnet (vgl. unseren Beitrag vom 7. Juni 2017) und die Vernehmlassung (vgl. unseren Beitrag vom 6. Januar 2018) verlief mehrheitlich positiv.
Mit dem BEPS-Übereinkommen sollen vorerst die Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und Türkei angepasst werden. Weitere DBA-Revisionen wurden bereits abgeschlossen oder sind im Gange.
Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.