Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit dem Iran verabschiedet.
Gemäss der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vom 23. Oktober 2019 setzt das Protokoll die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt sowie eine neue Bestimmung zum Informationsaustausch auf Ersuchen.
Die Medienmitteilung des Bundesrates sowie die entsprechenden Dokumente (Botschaft, Bundesratsbeschluss und das Änderungsprotokoll) sind hier abrufbar.