Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden nationalen Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen soweit notwendig übernommen und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Es regelt neu die wesentlichen Punkte zur Entlastung der Verrechnungssteuer sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Ebenso regelt es wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, wenn das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.
Das Gesetz ist hier abrufbar. bzw. die Medienmitteilung hier.