Der Bundesrat hat die in der Wintersession 2021 beschlossene Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen von bisher CHF 150'000 auf neu CHF 250'000 unter dem Vorbehalt in Kraft gesetzt, dass die Referendumsfrist vom 07. April 2022 unbenutzt verstreicht.
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