Die Änderung der Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2018 wird mittels Verordnung technisch umgesetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 eine entsprechende Verordnung sowie eine Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Gemäss Medienmitteilung der ESTV vom 8. November 2017 fallen per 1. Januar 2018 0.4% der Mehrwertsteuer zugunsten der Invalidenversicherung weg während 0.1% der Mehrwertsteuer zugunsten der Eisenbahninfrastruktur (FABI) neu hinzukommen. Für die technische Umsetzung dieser Steuersatzänderungen hat der Bundesrat eine neue Verordnung sowie eine Verordnungsänderung verabschiedet.
Ab 1. Januar 2018 betragen die Mehrwertsteuersätze neu 7.7% (Normalsatz), 3.7% (Beherbergungssatz) und 2.5% (reduzierter Satz). Zu den Hintergründen betreffend die Änderung der MWST-Sätze vergleiche unseren Beitrag vom 1. Oktober 2017 und unseren Beitrag vom 24. September 2017.