An seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 hat der Bundesrat die Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für textile Vor- und Zwischenmaterialien gutgeheissen. Sie tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Gemäss der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 1. Mai 2019 kann der Bundesrat - sofern es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern - gestützt auf das Zolltarifgesetz anordnen, dass auf die Erhebung von Zöllen auf bestimmten Waren vorübergehend verzichtet wird. Der Bundesrat hatte bereits per 1. Januar 2016 die Zollansätze für 60 Tarifnummern vorübergehend auf null Franken reduziert. Mit der aktuellen Massnahme wird einerseits die bereits bestehende Zollaussetzung verlängert und andererseits deren Geltungsbereich auf insgesamt 522 Zolltarifnummern ausgedehnt.
Weitere Informationen hierzu können der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) entnommen werden.