Am 1. März 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet.

Die DBA sehen in der Regel vor, dass Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in dem Staat besteuert werden, in dem diese physisch ausgeübt wird. Mit Telearbeit würde sich somit das Besteuerungsrecht in den Wohnsitzstaat verlagern.

Es soll nun die gesetzliche Grundlage im nationalen Recht geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Damit wird sichergestellt, dass der Schweiz möglichst wenig Steuersubstrat verloren geht.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

Folgende Dokumente sind auch hier abrufbar: Botschaft, Gesetzesentwurf und Ergebnisbericht.