Der Bundesrat hat im Verlaufe des Monats August 2020 insbesondere zu folgenden Motionen, Postulaten und Interpellationen Stellung (Steueramnestie, Mikrosteuer, MWST etc.) genommen:
- Motion "Unverzügliche Einführung einer allgemeinen Steueramnestie": Der Bundesrat erkennt in diesem Bereich nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Die Regelung zur straflosen Selbstanzeige und zur erleichterten Nachbesteuerung in Erbfällen genügt und wird auch rege genutzt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Postulat "Mikrosteuer-Analyse": Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Mehrwert des verlangten Berichtes nicht ersichtlich. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- Motion "Mehrwertsteuererlass oder Mehrwertsteuerreduktion für vom Bundesrat geschlossene Betriebe": Der Bundesrat bemängelt, dass nur ein Teil der Unternehmen begünstigt würden, andere von den COVID-19-Massnahmen ebenfalls betroffene Unternehmen hingegen nicht und dass die finanziellen Mindereinnahmen für den Bund auf mehrere Milliarden Franken geschätzt werden müssen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Motion "Personenwagen. Einfuhrsteuer proportional zum Fahrzeuggewicht festlegen": Das EFD wurde beauftragt, bis Ende 2021 eine Konzeption zur langfristigen Sicherung der Einnahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Weiter wurde eine ähnliche Standesinitiative des Kantons Bern abgeschrieben. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Motion: "Eine zeitlich begrenzte solidarische Bundessteuer auf dem Vermögen, mit der die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und die wirtschaftliche und soziale Krise, die diese Krankheit verursacht hat, teilweise finanziert werden sollen." Die Ankündigung bzw. Einführung einer zusätzlichen Steuer im Zuge des Corona-bedingten Wirtschaftseinbruchs dürfte die Rezession verschärfen und die konjunkturelle Erholung verzögern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Motion "Steuerliche Gleichstellung von Telearbeit": Die von der Motionärin geforderte Einführung eines Homeoffice-bedingten Arbeitszimmerabzugs greift inhaltlich zu kurz und würde die Rechtsordnung weiter verkomplizieren. Vielmehr ist der Bundesrat der Auffassung, dass das geltende Recht zu den Berufskosten generell überprüft werden sollte. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Motion "Monitoring für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf)": Eine Überprüfung der Auswirkungen der STAF kann wertvolle Hinweise liefern, inwieweit die Reformziele erreicht worden sind. Insbesondere soll eine einmalige Evaluation ausreichen, da das in der Motion geforderte jährlich zu wiederholende Monitoring keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen dürfte. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- Interpellationen "Harmonisierte Erhebung der kantonalen Steuerdaten für umfassende Evaluierungen der Steuerpolitik des Bundes, namentlich in Sachen Amnestie": Der Bundesrat hat am 27.9.2019 ein Pilotprojekt in die Wege geleitet, um die Datenlage beim Bund im Bereich Steuern zu verbessern. Die Anpassung der kantonalen Veranlagungssysteme wäre mit einem grossen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Der Bundesrat erachtet es als unverhältnismässig, den Kantonen diesen Aufwand aufzubürden.