Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will auf Verfassungsstufe festschreiben, dass das Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung zusammengerechnet wird. Die heute geltende Gemeinschaftsbesteuerung von Ehepaaren soll damit beibehalten werden. Allerdings soll der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft nur die die direkte Bundessteuer.
Der Bundesrat teilt das Ziel der Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren, lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab:
- Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren («Heiratsstrafe») ab. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren («Heiratsbonus») würde jedoch weiterbestehen oder sogar noch verstärkt.
- Die Erwerbsanreize für Zweitverdienende sind bei einer gemeinsamen Besteuerung im Vergleich zur Individualbesteuerung kleiner. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert. Die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotentials würden nicht gleichermassen genutzt.
- Die Initiative möchte die gemeinsame Besteuerung bei der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankern. Mit der Annahme dieser Volksinitiative wäre die Einführung einer Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers würde somit eingeschränkt.
- Je nach Ausgestaltung des Modells entstünden dem Bund bedeutende Mindereinnahmen.
Die Initiative steht zudem auch im Widerspruch zur Einführung der Individualbesteuerung, die das Parlament vom Bundesrat verlangt hat und derzeit als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» der FDP Frauen im Parlament hängig ist.
Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament daher, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er hat das Eidgenössisches Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt.