Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative „09.503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen“ (vgl. unseren Beitrag vom 16. November 2019) hat die WAK-N einen Entwurf 2 erarbeitet, welcher die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr gänzlich abschaffen will. Weiter soll auf die Abgaben auf Lebensversicherungen verzichtet werden (Mindereinnahmen CHF 220 Mio./Jahr.)
Der Bundesrat stimmt der WAK-N mit dem Entwurf 1, die Abschaffung der Emissionsabgabe (Mindereinnahmen von CHF 250 Mio./Jahr) zu. Hingegen beantragt er aus finanzpolitischen Gründen, auf den Entwurf 2 nicht einzutreten.
Voraussichtlich wird der Bundesrat im Frühling 2021 die Abschaffung der Umsatzabgaben auf inländische Obligationen vorschlagen (im Rahmen der Verrechnungssteuer-Reform „Stärkung des Fremdkapitalmarktes“) und erreicht damit zusammen mit dem Entwurf 1 seines Erachtens ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates ist hier aufrufbar, die Medienmitteilung hier.