Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 über den aktuellen Stand der Steuervorlage 17 (SV17) informiert.
Der Bundesrat hat den Zeitplan bestätigt, wonach erste Massnahmen Anfang 2019 und der Hauptteil der SV17 im Jahr 2020 in Kraft treten könnten.
Im Rahmen der nunmehr abgeschlossenen Vernehmlassung zeigte sich, dass die Vorlage politisch anspruchsvoll ist, was eine hohe Kompromissbereitschaft aller Beteiligten erfordert. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird daher die Gespräche mit den Kantonen, Gemeinden, Parteien und anderen wichtigen Partnern fortsetzen.
Das EFD wird dem Bundesrat im Frühjahr 2018 die Botschaft zuhanden des Parlaments unterbreiten, damit die parlamentarische Beratung bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden kann. Sofern kein Referendum ergriffen wird, könnten die ersten Massnahmen damit bereits ab 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.
Die zugrundeliegende Medienmitteilung ist hier abrufbar.