Der Bundesrat hat am 11. August 2021 ein neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt.
Das Abkommen entspricht weitgehend der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme im neuen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und richtet sich nach den Grundsätzen des EU-Koordinationsrechts, welches die Schweiz im Rahmen des FZA anwendet. Damit soll die Koordinierung der Sozialversicherungen beider Staaten nach dem Austritt des UK aus der EU längerfristig sichergestellt werden. Dies ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates in Folge des Brexit.
Das Abkommen soll nach der Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen bereits vorläufig angewendet werden.
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