Der Bundesrat hat am 17. August die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Auf der Grundlage einer sich bereits in parlamentarischer Beratung befindlichen Verfassungsänderung (siehe unseren Beitrag vom 25. Juni 2022) soll die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt werden, bis das entsprechende formelle Gesetz ausgearbeitet ist. Die vorgeschlagene Verordnung übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten "Model Rules" mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität sicherzustellen. Daneben präzisiert sie insbesondere die Aufteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer. Die zugehörige Verfahrensregelung wird erst später in die Vernehmlassung geschickt.
Die vollständige Medienmitteilung inkl. Vernehmlassungsunterlagen ist hier abrufbar.