Gemäss Parlaments soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Zur Umsetzung der vom Parlament im Juni 2022 überwiesenen Motion 21.3001 soll im DBG und im StHG die Verlustverrechnungsperiode von sieben auf zehn Jahre erstreckt werden. Diese soll explizit allen Unternehmen und für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober 2023.
Von der Massnahme dürften namentlich auch Start-ups profitieren, die eine längere Aufbauphase bis zur Gewinnerzielung benötigen.
Der Gesetzesentwurf und weitere Unterlagen sind hier verfügbar.