Am 9. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Revision des nationalen Steuerrechts in die Vernehmlassung geschickt, wonach Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland in der Schweiz besteuert werden können soll, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt.

Ende 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich in einem Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen darauf geeinigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2023 die Quellensteuer auf dem gesamten Arbeitseinkommen in der Schweiz entrichten, sofern sie nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus leisten. Das Abkommen wird am 30. Juni 2023 definitiv unterzeichnet.

Die Vernehmlassungsvorlage übernimmt den Grundsatz des Zusatzabkommens ins nationale Steuerrecht, so dass die Quellenbesteuerung auf dem Arbeitseinkommen von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch ohne physische Anwesenheit in der Schweiz gewährleistet ist.

Die Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen sind hier abrufbar.