Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet.
Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten, die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten sowie übrige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen. Diese Vereinfachung unterscheidet damit nicht zwischen dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und jenem im Unternehmen. Anstelle der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Neu können die Kosten für mobiles Arbeiten auch abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben insbesondere die Fahrtkosten sowie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Wochenaufenthalt abzugsfähig. Für die Fahrtkosten gilt bei der direkten Bundessteuer wie bisher ein Maximum (CHF 3200 ab der Steuerperiode 2023).
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.
Die Medienmitteilung des Bundesrates ist hier abrufbar.