Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 das Vernehmlassungsverfahren für die Erneuerung der technischen Infrastruktur der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eröffnet.
Ende 2024 erreicht das in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verwendete Erfassungssystem zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe seine ordentliche Lebensdauer. Der Bundesrat will daher per 2025 die bisherige Erfassungstechnik ablösen und mit dem europäischen System harmonisieren (LSVA III).
Mit der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) hat die Europäische Union einheitliche Standards zur Mauterhebung in Europa geschaffen. Die Erhebung der Maut wurde dadurch, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Der Bundesrat will die LSVA III auf den EETS abstimmen und per 1. Januar 2024 das Schwerverkehrsabgabegesetz sowie die Schwerverkehrsabgabeverordnung entsprechend anpassen.
Die Angleichung an den EETS hat keinen Einfluss auf den Tarif, die Abgabepflicht, die Befreiungen, die Sonderregelungen oder die Verwendung der Erträge. Neu soll allerdings die Veranlagung des Anhängers nicht mehr auf der Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts, sondern wie in anderen europäischen Ländern aufgrund der Anzahl Achsen erfolgen. Diese Änderung soll einnahmenneutral ausgestaltet werden.
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