Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt.
Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, im Obligationenrecht einen Schweizer Trust zu schaffen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 zur Kenntnis genommen hat, machen jedoch deutlich, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit nicht mehrheitsfähig ist.
Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.
Die Mitteilung sowie weitere Unterlagen sind hier abrufbar.