Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 beschlossen, das revidierte Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
Gemäss revidiertem WPEG läuft die Ersatzpflichtdauer neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr, wobei maximal 11 Ersatzabgaben erhoben werden. Weiter wird für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden und die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt wurde, eine neue Abschluss-Ersatzabgabe eingeführt.
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