Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente festgelegt.

Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zuhalten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass der Erhöhung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen. Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.

Die entsprechende Medienmitteilung ist hier abrufbar.