Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen.
Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern.
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung per 1. Januar 2024 werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.