Der Bundesrat befürwortet in einem Bericht vom 1. November 2023 grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
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