Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung betreffend Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet. Demzufolge sollen Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern.
Momentan ist der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erbinnen und Erben zuständig. Künftig soll jede Erbin und jeder Erbe einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem bzw. seinem Wohnsitzkanton zurückfordern.
Hierdurch soll die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer verbessert werden.
Die Medienmitteilung, die Vernehmlassungsunterlagen sowie die angepasste Verrechnungssteuerverordnung sind hier abrufbar.