Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Für dessen Umsetzung hat der Bundesrat in November ein gestaffeltes Inkrafttreten beschlossen.
Per 1. Januar 2022 soll unter anderem der Bundesrat ermächtigt werden, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung verpflichten zu können.
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