Die Besteuerung von Kapitalleistungen bei Bezügen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule wird im Kanton Zürich ab Anfang 2022 reduziert, um der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden.
Die Reduktion kommt bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210’000 und bei verheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370’000 und mehr zum Zuge.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.